Mohnblume  


Spendenbescheinigungen werden bei Einzelüberweisungen ab € 50,00 zugesandt.

 

Werden Einzugsermächtigungen erteilt, wird am Jahresende eine Spendenbescheinigung zugesandt in der Höhe der Jahresspende.

 

Ansonsten gilt der Kontoauszug oder der durch die Bank abgestempelte Überweisungsträger als Quittung zur Vorlage für das Finanzamt.

 

Auf Wunsch stellen wir selbstverständlich auch Einzelbelege aus.

 

Für alle Spendenbescheinigungen gilt: Es wird der Namen des Spenders und die vollständige Anschrift benötigt.

Wir sind wegen Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Krefeld, Steuer-Nr. 117/5862/3236 vom 26. Februar 2004 bis zum 31. Dezember 2004 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetztes von der Körperschaftssteuer befreit.

Unsere Förderer:
BU-Gruppe
PV
Hella
Euro RSCG
Robert Bosch Stiftung
A.T.Z.
Stiftung Stahlwerk Georgsmarienhütte
Arua
Hengler Mueller Rechtsanwälte
PKF
LUK
NGK
Verbände und Aktionen:
Bundesverband Deutscher Stiftungen
Robert Bosch Stiftung - Verantwortung Unternehmen